Logbuch - Segeln

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Unser Logbuch


Das Führen eines Logbuches ist nicht nur empfehlenswert, sondern sozusagen gesetzliche Pflicht. Dabei gibt es keine gesetzliche Vorschrift über Form, Aufbau, Gestaltung, ...Ob man eines der im Handel angebotenen verwendet oder ein eigenes konzipiert, ist damit auch Geschmackssache.
Für Charterskipper, die in normalen Revieren (ohne Gezeiten) unterwegs sind, habe ich ein Beispiel dazu zum Anschauen und ggfls. Herunterladen ins Netz gestellt. Ein Klick auf die Grafik öffnet eine PDF-Datei.

Kurze Erläuterung: Die Blätter 3 und 4 sollten mehrfach ausgedruckt werden - gelten jeweils für einen Segeltag - also mindestens für den ganzen Törn; besser sind noch ein paar Reseveblätter, falls an einem Tag viel zu dokumentieren ist. Neben den nautischen Daten auf Blatt 3 können auf Blatt 4 neben seglerischen Ereignissen, z.B. Manöver, ... auch urlaubsspezifische Informationen dokumentiert werden. Ein paar Reserve-/Leerblätter (Blatt 5) ergänzen alles. Nach dem Druck kann das Ganze dann gebunden oder geheftet werden und zwar so, dass Blatt 3 und Blatt 4 sich gegenüber liegen.

 

Natürlich kann dieses Muster nach dem Ausdrucken mit allerlei Zusatzseiten - z.B. Checklisten, Verträge, Vereinbarungen, etc - ergänzt werden.
Im Falle eines Seeunfalles - unabhängig ob leicht oder schwer - ist ein seemännisch gut geführtes Logbuch für den Skipper immer ein Vorteil bei Diskussionen oder gar bei Verhandlungen.
Außerdem ist es ein Nachweis über gefahrene Seemeilen.

Aus solch einem Logbuch mit entsprechenden Urlaubsinformationen kann nach dem Törn sehr einfach ein Törnbericht erstellt werden - Beispiel siehe Menüpunkt Törnberichte - zur Erinnerung für Skipper und Crew.
Fragen dazu beantworte ich gerne.

PS. Das Logbuch muss mindestens 3 Jahre vom Skipper aufbewahrt werden.


 
 
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