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Unser Logbuch
Das Führen eines Logbuches ist nicht nur empfehlenswert, sondern sozusagen gesetzliche Pflicht. Dabei gibt es keine gesetzliche Vorschrift über Form, Aufbau, Gestaltung, ...Ob man eines der im Handel angebotenen verwendet oder ein eigenes konzipiert, ist damit auch Geschmackssache.
Für Charterskipper, die in normalen Revieren (ohne Gezeiten) unterwegs sind, habe ich ein Beispiel dazu zum Anschauen und ggfls. Herunterladen ins Netz gestellt. Ein Klick auf die Grafik öffnet eine PDF-
Kurze Erläuterung: Die Blätter 3 und 4 sollten mehrfach ausgedruckt werden -
Natürlich kann dieses Muster nach dem Ausdrucken mit allerlei Zusatzseiten -
Im Falle eines Seeunfalles -
Außerdem ist es ein Nachweis über gefahrene Seemeilen.
Aus solch einem Logbuch mit entsprechenden Urlaubsinformationen kann nach dem Törn sehr einfach ein Törnbericht erstellt werden -
Fragen dazu beantworte ich gerne.
PS. Das Logbuch muss mindestens 3 Jahre vom Skipper aufbewahrt werden.